Machtkampf im Strättligwald – Zufahrt mit einem Stein blockiert

Ein tonnenschwerer Steinbrocken wurde vor Martin Straubhaars Grundstück abgestellt. Er versperrt den Weg – und steht für einen alten Konflikt im Wald.

In Kürze:

  • Ein Steinbrocken versperrt Martin Straubhaars Zufahrt zu seinem Grundstück.
  • Die Burgergemeinde Strättligen verweigert das beantragte Wegrecht durch den Wald.
  • Die Waldbewirtschaftung sorgt schon lange für Unstimmigkeiten im Strättligwald.
  • Der gesperrte Weg gilt offiziell als Waldstrasse.

«Es ist eine Geschichte wie zu Gotthelfs Zeiten», sagt Martin Straubhaar. Im frisch aufgeworfenen Erdreich steht ein Steinbrocken, grinst gelb in die Gegend und blockiert den Weg zu seinem Grundstück am Rand des Strättligwalds in Thun-Gwatt. Abgebrochene Wurzeln ragen aus dem Waldboden. Wer den Brocken auch noch angemalt habe, wisse er nicht.

Aber wer den tonnenschweren Stein zwangsläufig mit grosser Maschine hingeschleppt habe, das glaube er zu wissen. «Der Burgergemeinderat Strättligen will mir die Durchfahrt durch den Wald versperren.»

Die andere Zufahrt zu seinem Grundstück, das er an einen Bauern verpachtet hat, sei für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu steil und zu eng. Aus diesem Grund habe er im September ein Wegrecht bei der Burgergemeinde beantragt. Dieses sei ihm aber nicht gewährt worden mit der Begründung, dass er schon eine Zufahrt habe.

Vonseiten der Burgergemeinde bleiben diese Vorwürfe unerwidert. Trotz mehrfacher Nachfrage will sich Lothar Straubhaar, Präsident der Burgergemeinde Strättligen und nicht verwandt mit Martin Straubhaar, nicht äussern. Weder zum beantragten Wegrecht noch zur Frage, ob es der Burgergemeinderat Strättligen war, der den Stein in den Weg gestellt hat. Auch der Bannwart des Strättligwalds, Heinz Kühni, will keine Auskunft zu dem Stein geben.

Ein alter Streit in der Burgergemeinde

Bereits im Sommer beschwerten sich Waldgänger in Strättligen über mit Altholz versperrte Pfade. Wege, die man jahrzehntelang begehen konnte, seien nun zugeschüttet, wurde etwa kritisiert. Es gab aber auch Zustimmung, denn der Wald sei durch die Freizeitnutzung stark beansprucht. Nicht alle nähmen Rücksicht auf den Wald, sagte damals Lothar Straubhaar dieser Zeitung. Man wolle insbesondere dem Jungwuchs die Gelegenheit geben, nachzuwachsen.

Ein nicht offizieller Pfad im Strättligwald, gesperrt durch umgestürzte Baumstämme und Geäst.
Im Sommer beschwerten sich Waldgänger über Wegsperrungen aus Altholz im Strättligwald.
Foto: Michael Gurtner

«Der Stein und das Altholz auf den Wegen sind ein Zeichen dafür, wie im Wald vorgegangen wird», sagt wiederum Hugo Wenger, der zehn Jahre Präsident der Burgergemeinde Strättligen war und 2021 zurücktrat. Auch er sagt, er wolle den Wald erhalten – jedoch mit anderen Mitteln.

Auslöser für Wengers Rücktritt war die Diskussion, wie der Strättligwald bewirtschaftet werden soll. Zur Debatte stand der Forstbetrieb Sigriswil-Reutigen, der unter Wengers Präsidium beauftragt wurde, oder der Bannwart Heinz Kühni, der sich zuvor über Jahre professionell um den Wald gekümmert hatte.

Kritisiert wurde, dass der Forstbetrieb Sigriswil-Reutigen Kahlschlag verursache und mit den grossen Maschinen Schneisen im Wald hinterlasse. Am Ende setzte sich eine Initiative durch, angeführt vom heutigen Burgerratspräsidenten Lothar Straubhaar. Der Rat verlor die Entscheidungshoheit über die Bewirtschaftung an die Burgerversammlung, und Heinz Kühni erhielt das Amt des Bannwarts zurück.

Wer herrscht im Strättligwald?

Seit 2021 herrsche ein anderes Regime im Wald, findet Burger Martin Straubhaar. Um die Sache gehe es nicht mehr, eigentlich gehe es darum, wer die Macht habe im Wald. Er zeigt auf die Rückseite des Steins. «Hier hat jemand ein weinendes Gesicht, das bin ich, und daneben den König des Waldes, ein lachendes Gesicht, hingemalt. So zumindest interpretiere ich das», sagt er. «Der Burgerrat und der Bannwart gehen vor, wie es ihnen gerade gefällt.»

Grosser Felsen im Strättligwald, bemalt mit fröhlichen und traurigen Gesichtern neben einem Metallzaun.
Ein lachendes und ein weinendes Gesicht auf dem Stein, der den Weg versperrt.
Foto: Raphael Moser

Was sagt das Gesetz?

Beschäftigte das Treiben rund um den Strättligwald auch schon die Behörden? Simone Tschopp, Regierungsstatthalterin von Thun, schreibt auf Anfrage: «Ein rechtskräftiger Entscheid, den wir Ihnen allenfalls zustellen könnten, liegt in dieser Sache unseres Wissens nicht vor.» Sie macht aber darauf aufmerksam, dass Fragen dieser Art unter die allgemeinen Nutzungsregeln für Waldstrassen fallen.

Laut dem Amt für Wald und Naturgefahren ist der Schweizer Wald im Grundsatz frei zugänglich. Jedoch: «Dem Waldbesitzenden wird öffentlich-rechtlich nicht vorgeschrieben, wie er seinen Wald zu nutzen hat. Illegale Wege dürfen zurückgebaut werden», schreibt das Amt. Demnach ist es erlaubt, nicht eingezeichnete Wege wie etwa Trampelpfade zu blockieren.

Aber: Nach dem Waldstrassenplan des Kantons Bern handelt es sich bei dem gesperrten Weg um eine Waldstrasse. Hier ist die Sachlage anders: «Handelt es sich um eine bewilligte Waldstrasse, ist diese für die berechtigten Zwecke offen zu halten», schreibt das Amt. Und zu diesen Zwecken gehört auch die landwirtschaftliche Nutzung.

Veröffentlicht im Thuner Tagblatt und der Berner Zeitung am 13.11.2025

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