Sieben Jahre nach einem tödlichen Tauchunfall verurteilt das Obergericht den Kursleiter wegen fahrlässiger Tötung. Ein weiterer Beteiligter wird freigesprochen.
In Kürze:
- Ein Stickstoffrausch führte beim Tieftauchen im Thunersee zum tödlichen Unfall.
- Nach der Verurteilung im Jahr 2021 wird der Fall erneut vom Obergericht beurteilt.
- Das Obergericht verurteilt den Tauchlehrer wegen mangelnder Sorgfaltspflicht.
- Der Kursorganisator wird dagegen freigesprochen.
Der Tauchgang war nur einer von vielen, die jedes Jahr im Thunersee stattfinden. Doch dieser endete tödlich. Im September 2018 nahm ein 29-jähriger Mann an einem Weiterbildungskurs für angehende Tauchlehrer teil. Beim Abstieg zwischen Gunten und Merligen begab er sich gemeinsam mit dem Tauchkursleiter in rund 38 Meter Tiefe.
Dort führten sie eine Übung durch – bis der Teilnehmer mit einem Handzeichen signalisierte, dass etwas nicht stimme. Die beiden begannen einen kontrollierten Aufstieg. Als sich der Leiter mit dem Kompass orientierte, verlor er seinen Tauchschüler aus dem Blick.
Was genau geschah, lässt sich nur rekonstruieren. Offenbar setzte der 29-Jährige den Aufstieg allein fort und das mit zu hoher Geschwindigkeit. Laut einem Gutachten geriet er in Panik, ausgelöst durch eine Stickstoffnarkose, auch Tiefenrausch genannt. Durch den raschen Aufstieg dehnten sich die Atemgase in seinem Körper stark aus; es kam zu mehreren Lungenrissen. Der Mann überlebte den Tauchgang nicht. Zehn Tage später fand man seinen Leichnam auf dem Grund des Thunersees.
Ein Unfall mit Folgen
Das Regionalgericht Oberland verurteilte im Jahr 2023 sowohl den Tauchkursleiter als auch den Organisator des Kurses wegen fahrlässiger Tötung. Es befand, dass sich die beiden Beschuldigten ungenügend über die Erfahrung des 29-jährigen Opfers informiert und sich vor dem Tauchgang zu wenig abgesprochen hätten. Mit besserer Vorbereitung und Abstimmung, so das Gericht, hätte sich der Unfall vermeiden lassen.

Foto: Adrian Moser
Die Verurteilten legten gegen das Urteil Berufung ein. Rund zweieinhalb Jahre nach dem Entscheid der ersten Instanz verhandelt das Berner Obergericht den Fall nun erneut. «Ich sehe das nicht so, dass das fahrlässige Tötung ist, es war ein Unfall», sagt der angeklagte Tauchkursleiter vor Gericht. «Ich weiss nicht, wie ich anders oder besser hätte reagieren können», ergänzt er. Auch der Organisator des Tauchkurses sagt: «Ich bin überzeugt, wir haben alles richtig gemacht.»
Die Verteidigung spricht von einem tragischen, aber nicht schuldhaften Unglück. Der Teilnehmer sei zudem ein erfahrener Taucher gewesen: «Er war kein junger Draufgänger, sondern ein besonnener Berufsmann.»
Doch Staatsanwaltschaft und Privatkläger widersprechen dieser Darstellung: Der Tauchgang sei für den Teilnehmer zu anspruchsvoll und die Vorbereitung ungenügend gewesen. Auch für die Privatklägerschaft in Vertretung der Angehörigen ist klar: Der Mann habe sich auf die Erfahrung des Tauchkursleiters verlassen und sei unter Wasser dennoch letztlich allein geblieben.
Gericht erkennt Pflichtverletzung
War der tragische Tauchunfall also vermeidbar gewesen? Das Obergericht kommt zum Schluss: Ja – zumindest durch einen Beteiligten. Aus Sicht des Gerichts verletzte der Tauchkursleiter seine Sorgfaltspflicht doppelt: Erstens habe er sich vor dem Tauchgang nicht ausreichend über die Tieftaucherfahrung des Teilnehmers erkundigt. Denn dieser habe nur wenige vergleichbare Tauchgänge unter 30 Metern vorweisen können.
Zweitens habe der Kursleiter nicht angemessen auf zwei Handzeichen reagiert, mit denen der Teilnehmer signalisiert hatte, dass etwas nicht in Ordnung sei. Statt bei ihm zu bleiben und ihn gegebenenfalls zu greifen und nach oben zu führen, habe er sich um seine eigene Orientierung gekümmert und damit seinen Schüler aus den Augen verloren.
Das Obergericht folgt damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach ein Lehrer-Schüler-Verhältnis vorliege. «Ein Tauchlehrer muss das Wohlergehen seines Schülers über alles andere stellen», hält die Kammer fest.
Gerade weil sich unter Wasser nicht sprechen lässt, wäre mehr nonverbale Kommunikation notwendig gewesen, so das Gericht. Die Risiken einer Stickstoffnarkose seien dem Tauchkursleiter durchaus bekannt. Auch in diesem Punkt folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, die die Symptome als «Wundertüte» bezeichnet – sie reichten von Denkstörung bis Panikattacke. «Er hat den Fokus auf das Falsche gelegt», hält die Kammer final fest. Rechtzeitiges Eingreifen wäre möglich gewesen.
Freispruch für den Organisator
Der freigesprochene Kursorganisator war für die Planung und Leitung des Weiterbildungskurses verantwortlich, nahm aber am Tauchgang selbst nicht teil. Zwar hätte er den Kursleiter gemäss Padi-Richtlinien genauer über die begrenzte Tieftaucherfahrung des Teilnehmers informieren müssen – Padi (Professional Association of Diving Instructors) ist der weltweit grösste Verband für die Ausbildung von Sporttauchern und gibt entsprechende Sicherheitsrichtlinien vor. Damit habe er zwar einen Fehler gemacht, doch der lückenhafte Informationsfluss ist laut Gericht nicht ursächlich für den Todesfall.
Denn der Tauchkursleiter hätte sich selbst ein Bild von der Taucherfahrung des 29-Jährigen machen müssen. Laut Gericht ist zudem unklar, ob eine bessere Informationslage dessen Verhalten überhaupt verändert hätte – die Symptome einer Stickstoffnarkose treten bei erfahrenen und unerfahrenen Tauchern gleichermassen auf.
Ein Tauchlehrer müsse deshalb auch routinierte Schüler eng begleiten, wenn diese unter Wasser in Stress geraten. Der Organisator wird deshalb freigesprochen und erhält eine Entschädigung für seine Verteidigungskosten.
Der Versuch eines Abschlusses
Das Berner Obergericht verurteilt den Tauchkursleiter zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 210 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen sowie den Eltern des Verstorbenen je 10’000 Franken Genugtuung bezahlen.
«Ein Strafurteil bringt einen geliebten Menschen nicht zurück», sagt Oberrichterin Franziska Friederich Hörr bei der Urteilsverkündung. «Aber vielleicht hilft es, einen Abschluss zu finden.» Die langjährige Verfahrensdauer sei besonders für die Angehörigen belastend gewesen.
Veröffentlicht in der Berner Zeitung, dem Thuner Tagblatt und dem Tages Anzeiger am 26.05.2025

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