Gestützt auf die Bundesverfassung will der Kanton Bern das Naturschutzgebiet Buhüttli in Schangnau erweitern. Die Gemeinde wehrt sich gegen die Pläne, hat aber wenig Spielraum.
In Kürze:
- Das Moor im Buhüttli in Schangnau soll erweitert werden, um es vor Austrocknung zu schützen.
- Die Gemeinde Schangnau lehnt die Pläne wegen Einschränkungen bei der Landbewirtschaftung ab.
- Der Kanton konnte einzelne Bedenken berücksichtigen, muss aber am Kernprojekt festhalten.
- Moore sind verfassungsrechtlich geschützt, dennoch verbuschen schweizweit jährlich etwa fünf Hektaren Hochmoor.
Das Moor im Buhüttli in der Gemeinde Schangnau ist ein seltenes Juwel. «Im offenen Hochmoor wachsen Torfmoose, Scheidiges Wollgras und auch Rosmarinheide», schreibt das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur (Lanat) in einem Bericht zum Naturschutzgebiet. Auch das Auerhuhn lebt hier. Werde der seltene Vogel gestört, gerate er leicht unter Stress und könne im Winter sterben, so das Amt.
Aus Sicht des Kantons ist das Moor aber nicht ausreichend geschützt. Deshalb soll das Naturschutzgebiet Buhüttli vergrössert werden – von 15,8 auf 23 Hektaren. Zusätzlich sind Pufferzonen vorgesehen, die das Moor vor «Nährstoffeinträgen» aus der Landwirtschaft schützen sollen. Dafür müsste bewirtschaftetes Land Teil der Schutzzone werden; Düngen etwa wäre dort nicht mehr erlaubt.

Foto: Valérie Chételat
Auch im Moor sieht der Kanton Probleme. Ein Entwässerungsgraben und eine alte Quellfassung entzögen ihm Wasser. Zudem seien Teile des Moors trittempfindlich, und nebst dem Auerhuhn reagierten auch andere Wildtiere sensibel auf Störungen. Deshalb soll in weiteren Bereichen ein Betretungsverbot gelten. Eigentümerinnen und Bewirtschafter dürften die Flächen aber weiterhin begehen, etwa für Kontrollgänge.
Bewirtschafterinnen in Schangnau fürchten um Land
In der Gemeinde Schangnau, die mehrere Hochmoore umfasst, kommen die Pläne des Kantons nicht gut an. «Für uns ist das schlecht», sagt Gemeindepräsident Beat Gerber. «Der derzeitige Schutz reicht aus.»
Die Gemeinde stört, dass für die Erweiterung des Schutzgebiets Land einbezogen werden soll; dort verbringe Vieh im Sommer die Alpzeit. Zudem müsse die Trinkwasserquelle im Moor ersetzt werden, was zusätzlichen Aufwand bedeute. Auch beim Wald hat Gerber offene Fragen: In Schutzgebieten gälten strengere Vorschriften, und es sei unklar, wie die Waldbewirtschaftung künftig möglich sei.

Karte: PD
Kritisch beurteilt der Gemeindepräsident auch das Betretungsverbot. Er frage sich, wie dieses überhaupt kontrolliert werden solle. Ein Zaun etwa sei aus seiner Sicht keine Lösung und auch für Wildtiere problematisch.
Kanton präzisiert Vorgaben fürs Buhüttli
Auf Anfrage schreibt das Amt für Landwirtschaft und Natur, dass es während der öffentlichen Mitwirkung im Sommer einige Bedenken der Bevölkerung berücksichtigt habe. So bleibe etwa die Waldbewirtschaftung mit Forstmaschinen zulässig, auch in der Zone mit Betretungsverbot. Sie müsse aber «schonend und naturnah» erfolgen. Das Betretungsverbot soll durch Ranger sowie durch die kantonale Wildhut kontrolliert werden.
Zu Entschädigungen äussert sich der Kanton punktuell. Entschädigt werden Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, wenn Auflagen «zu Mindererträgen oder Mehraufwänden führen». Bei einem vollständigen Nutzungsverzicht könne es zu einer einmaligen Zahlung kommen.

Foto: Christian Pfander
Am Kern des Projekts habe man jedoch nichts geändert, betont das Amt. Die Revision des Schutzgebiets sei «gemäss den rechtlichen Vorgaben des Bundes zwingend notwendig».
Moorlandschaften sind von nationaler Bedeutung
Grund dafür ist der strenge Moorschutz, der in der Schweiz seit der Annahme der Rothenthurm-Initiative im Jahr 1987 gilt. Seither stehen Moorlandschaften unter dem Schutz der Bundesverfassung. Hintergrund ist ein massiver Verlust: In den letzten 200 Jahren hat die Schweiz rund 90 Prozent ihrer Feuchtgebiete eingebüsst. Sie galten als wertloses Land und wurden für Siedlungen, Landwirtschaft und den Torfabbau entwässert.
Trotz des strengen Schutzes zeigt ein 2024 veröffentlichter Bericht im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (Bafu), dass insbesondere Hochmoore weiterhin gefährdet sind: Jährlich verbuschen rund fünf Hektaren – das entspricht etwa der Fläche des Rosengartens in Bern. Gründe dafür sind unter anderem die Austrocknung durch den Klimawandel und dass Stickstoff aus der Landwirtschaft ins Moor gelangt, etwa durch Dünger und Gülle.

Foto: Raphael Moser
In Schangnau sind gegen die öffentliche Auflage drei Einsprachen eingegangen. Die Gemeinde wolle die Pläne an die nächste Instanz weiterziehen – auch wenn man gegen Bundesrecht wohl kaum Chancen habe, räumt Beat Gerber ein. «Ob das am Ende etwas bringt, wissen wir nicht. Aber wir wollen zeigen, dass wir nicht einfach über uns bestimmen lassen.»

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